Cross-Border-Tender: Was deutsche Bieter bei Ausschreibungen in AT, NL, FR und CH wirklich anders machen müssen
Die EU-Vergabelandschaft ist auf dem Papier harmonisiert. Die Richtlinie 2014/24/EU definiert die Spielregeln, TED sammelt alle Oberschwellen-Ausschreibungen in einer Datenbank und die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, auf Englisch ESPD) ist überall dasselbe Online-Formular. In der Praxis merken deutsche Bieter beim ersten grenzüberschreitenden Angebot trotzdem schnell, dass jedes Nachbarland seine eigenen Eigenheiten hat — und dass diese Eigenheiten über Zuschlag oder Ausschluss entscheiden können.
Dieser Artikel sammelt die praktischen Unterschiede für die vier Nachbarländer, die für deutsche Lieferanten am relevantesten sind: Oesterreich, Niederlande, Frankreich und die Schweiz. Fokus auf Dinge, die in den Grundlagenartikeln über Vergaberecht meist fehlen, weil sie sich erst beim ersten echten Verfahren offenbaren.
Was für alle vier gilt — der harmonisierte Kern
Oberhalb der EU-Schwellenwerte (ab 1. Januar 2026: 216.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge, 5.404.000 Euro für Bauaufträge — Details im EU-Schwellenwerte-Artikel) gelten in allen EU- und EWR-Laendern dieselben Grundprinzipien:
- Diskriminierungsverbot: Ein oesterreichischer Auftraggeber darf einen deutschen Bieter nicht wegen seiner Staatszugehoerigkeit schlechter stellen. Wer das versucht, verletzt unmittelbar die Grundfreiheiten des AEUV und kann direkt bei den nationalen Rechtsschutzinstanzen angegriffen werden.
- Publikation über TED: Jede EU-Ausschreibung oberhalb der Schwelle muss auf ted.europa.eu erscheinen, in allen 24 EU-Amtssprachen.
- Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE):Ein Standard-Formular, das Eignungs-Nachweise ersetzt. Du fuellst es einmal online aus, kannst es als XML speichern und in jedes EU-Verfahren wiederverwenden. Nur der tatsächliche Zuschlagsempfaenger muss nachtraeglich die Original-Dokumente nachreichen.
- Nachpruefung: Jedes Land hat eine eigene Vergabekammer-ähnliche Instanz, die zwingend zustaendig ist für Oberschwellenverfahren.
Soweit die Theorie. Jetzt die Praxis pro Land.
Oesterreich
Rechtsrahmen: Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018)
Publikationsportal (national): ANKÖ (ankoe.at) — parallel zur TED
Sprache: Deutsch (einheitlich akzeptiert)
Was wie in Deutschland ist
AT ist für deutsche Bieter das einfachste Nachbarland. Die Sprache ist identisch, das BVergG ist inhaltlich nahe am deutschen GWB + VgV (beides basiert auf derselben EU-Richtlinie), und die Verfahrenstypen (offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren) heissen fast gleich.
Was anders ist
- Befugnis statt Gewerbeschein: Als Nachweis der „beruflichen Zuverlaessigkeit" brauchst du in AT eine Bestätigung deiner österreichischen Gewerbeberechtigung für die ausgeschriebene Leistung — ODER den Nachweis, dass deine deutsche Handwerksrolle / dein Gewerbeschein gleichwertig ist (ueblicher Weg). Der Nachweis geht über die WKO (Wirtschaftskammer Oesterreich) und dauert im Regelfall 1-3 Wochen.
- ANKÖ-Registrierung: Unter der Schwelle publizieren oesterreichische Auftraggeber überwiegend auf ankoe.at. Eine kostenlose Registrierung dort ist kein Pflicht, aber ohne Account siehst du viele Ausschreibungen nur als Anzeige, nicht als vollständige Unterlage.
- Nachpruefung: Zustaendig sind die Bundesvergabesenate (Oberschwelle) bzw. Landesverwaltungsgerichte (nach Bundesland, Unterschwelle). Die Gebuehren sind im Regelfall niedriger als in Deutschland — typisch 1.000 bis 5.000 Euro, abhaengig vom Auftragsvolumen.
- Mindestangebotsfristen: In AT gelten dieselben EU-Mindestfristen (35 Tage beim offenen Verfahren), aber der oesterreichische Auftraggeber nutzt sie im Schnitt staerker aus. Deutsche Auftraggeber verkuerzen oft auf das Minimum; oesterreichische neigen dazu, die vollen Fristen zu gewaehren. Gute Nachricht für Bieter: mehr Zeit zur Analyse.
Niederlande
Rechtsrahmen: Aanbestedingswet 2012 (aktualisiert laufend)
Publikationsportal (national): TenderNed (tenderned.nl) — betrieben vom Ministerium EZK
Sprache: Niederländisch (meist Pflicht)
Die grosse Huerde: Sprache
Die Niederlande sind für deutsche Bieter die anspruchsvollste Destination — nicht wegen komplizierterer Gesetze, sondern wegen der Sprache. Offiziell steht in TED auch die deutsche Fassung der Bekanntmachung, aber die eigentlichen Ausschreibungsunterlagen (Leistungsverzeichnis, technische Spezifikationen, Bewerbungsbedingungen) sind fast immer ausschliesslich auf Niederländisch. Und die Abgabe des Angebots MUSS häufig in Niederländisch erfolgen.
Das ist juristisch nicht zwingend — die EU-Richtlinie verbietet explizite Sprachdiskriminierung. In der Praxis setzen niederlaendische Auftraggeber die Vorgabe aber stabil durch. Wer ohne Niederländisch-Faehigkeit bietet, verliert im Schnitt beim Zuschlag, selbst wenn das Angebot technisch das beste waere.
Was anders ist
- TenderNed als Pflichtplattform: NL hat eine flaechendeckende E-Vergabe-Pflicht. Alle Bekanntmachungen UND Angebote laufen über TenderNed. Ohne Account auf tenderned.nl bist du raus. Registrierung ist kostenlos, funktioniert aber nur mit einer niederländischen Handelsregister-Nummer (KvK) oder der europäischen EUID — deutsche Unternehmen nutzen üblicherweise die HRB-Nummer plus eine zusaetzliche Verification.
- UEA: Niederlande nennt die EEE „UEA" (Uniform Europees Aanbestedingsdocument) — inhaltlich identisch, aber der Abgabe-Kanal ist tenderned.nl-integriert.
- Proportionaliteitsgids: Ein eigener niederlaendischer Leitfaden zur „Verhältnismäßigkeit" der Anforderungen. Praktisch relevant: Wenn ein Auftraggeber zu hohe Umsatzanforderungen stellt, kannst du dich auf die Proportionaliteitsgids berufen — in DE gibt es nichts Vergleichbares.
- Nachpruefung: Zustaendig sind die Zivilgerichte (Rechtbanken) — es gibt keine separate Vergabekammer wie in DE oder AT. Verfahren sind daher oft langsamer, aber die Entscheidungen sind vollständig zivilrechtlich.
Frankreich
Rechtsrahmen: Code de la commande publique (seit 2019 konsolidiert)
Publikationsportal (national): BOAMP (boamp.fr) + PLACE (place.marches-publics.gouv.fr)
Sprache: Franzoesisch (praktisch immer Pflicht)
Die kulturelle Huerde
Frankreich ist von allen vier das Land mit dem hoechsten Formalismus. Das ist nicht abschaetzig gemeint — es ist einfach eine Tatsache, mit der man als deutscher Bieter rechnen muss. Angebote werden strenger auf formale Vollständigkeit geprüft als in DE oder AT. Fehlende Dokumente, falsche Unterschriften oder Datum-Inkonsistenzen fuehren häufiger zum Ausschluss.
Die Sprachanforderung ist ebenfalls ernst. Franzoesische Auftraggeber akzeptieren EN-Angebote praktisch nie, auch bei Oberschwellen. Wer in FR bieten will, braucht entweder eigene franzoesische Kapazitaet oder einen lokalen Partner oder professionelle Fachübersetzung.
Was anders ist
- Mémoire technique: FR verlangt bei fast jedem Verfahren ein „mémoire technique" — eine technische Antwort auf das LV, in der der Bieter darlegt, wie er die Leistung zu erbringen gedenkt. Das ist deutlich mehr als ein deutsches Angebotsblatt; es geht um den methodischen Ansatz, Qualitaetsmanagement, Teamstruktur. Oft 20-50 Seiten.
- DUME/DC1/DC2: FR verwendet neben der EEE (heisst dort „DUME" — Document unique de marché européen) noch die alten nationalen Formulare DC1 (Anmeldung) und DC2 (Eigenerklärung) — obwohl beide eigentlich durch die EEE ersetzt sein sollten. In der Praxis verlangen viele Auftraggeber sie trotzdem parallel. Nicht diskutieren, einfach ausfüllen.
- Caution / Sicherheitsleistungen: Häufiger als in DE verlangt. Bei Bauaufträgen typisch 5% der Auftragssumme, meist als Bankbuergschaft. Deutsche Bieter brauchen eine Bank, die franzoesische Empfaenger akzeptiert.
- Nachpruefung: Zustaendig sind die Tribunaux administratifs (Verwaltungsgerichte) — erste Instanz für „référé précontractuel". Gebuehren moderat, aber das Verfahren erwartet franzoesischsprachige Schriftsaetze.
- Allotissement: Das franzoesische Vergaberecht verpflichtet Auftraggeber staerker zur Lose-Bildung als DE. Das ist gut für Mittelstaendler — groessere Projekte werden häufiger in passende Stuecke geschnitten.
Schweiz
Rechtsrahmen: Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BoeB, revidiert 2021) — CH ist NICHT in der EU, aber WTO-GPA-Mitglied und durch bilaterale Abkommen mit der EU in weiten Teilen harmonisiert
Publikationsportal (national): simap.ch
Sprache: Deutsch, Franzoesisch oder Italienisch — je nach Kanton
Der wichtige Unterschied: GPA statt EU-Richtlinie
Die Schweiz wendet nicht die EU-Richtlinie 2014/24/EU an, sondern das WTO Agreement on Government Procurement (GPA). Die Regeln sind sehr ähnlich (Diskriminierungsverbot, Mindestfristen, Publikation oberhalb bestimmter Schwellen), aber nicht identisch.
Praktisch heisst das:
- Schwellenwerte sind andere: in CHF statt EUR, für 2026/2027 bei Liefer- und Dienstleistungen des Bundes 230.000 CHF (ca. 245k EUR bei aktuellem Kurs) — also etwa Oberkante des deutschen Oberschwellenwerts.
- Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung gilt in CH nicht. Stattdessen wird eine „Selbstdeklaration" verwendet, jeder Kanton hat eine eigene Vorlage.
- TED ist in CH nicht verpflichtend; simap.ch ist die zentrale Plattform.
- Nachpruefung laeuft über die Bundesverwaltungsgerichte bzw. Kantonsgerichte, abhaengig vom Auftraggeber.
Steuerliches Kleingedrucktes
CH ist kein EU-Mitglied, daher greift bei Warenlieferungen der Zoll und die schweizerische Mehrwertsteuer. Deutsche Lieferanten müssen beim Angebot klar kommunizieren, ob sie „verzollt und versteuert" (DDP Incoterm) anbieten oder ob der Auftraggeber die Einfuhrformalitaeten selbst übernimmt (DAP). Über die gesamte Auftragssumme macht das schnell 10% Unterschied aus.
Was bei allen vier universell hilft
- TED als Stamm-Alert. Unabhaengig vom Zielland ist TED die zentrale Quelle für Oberschwelle. Ein gut gesetzter Alert (nach CPV-Code und Land) liefert dir die relevanten Ausschreibungen am Erscheinungstag. Wer auf nationale Portale wartet, sieht sie erst später.
- EEE einmal vorbereiten, dann wiederverwenden.Das XML des EEE-Formulars wird einmal ausgefuellt und gespeichert. Beim nächsten Verfahren laedst du es hoch und passt nur die auftragsspezifischen Felder an. Erspart dir bei jedem neuen Angebot 2-3 Stunden Formularpflege.
- Automatische LV-Analyse unabhaengig von Sprache.Ein modernes KI-System versteht Ausschreibungsdokumente in 30+ Sprachen. Das ist der Punkt, an dem deutsche Bieter beim grenzüberschreitenden Wettbewerb den Hebel haben: Sie können ein niederlaendisches LV maschinell auswerten lassen, die Hersteller identifizieren und Anfragen generieren — ohne NL zu beherrschen. Das Angebot selbst muss dann aber auf Niederländisch abgegeben werden — das übernimmt entweder eine Fachübersetzung oder ein lokaler Partner.
- Ein lokaler Sparring-Partner pro Land — jemand, der formale Details kennt. In FR ist das fast immer zwingend (wegen formale Strenge + Sprache). In NL stark empfohlen. In AT optional. In CH abhaengig vom Kanton.
Was du NICHT tun musst
Einige Mythen, die sich über die Jahre angesammelt haben und falsch sind:
- „Ich brauche eine Niederlassung im Zielland."Nein. Die Dienstleistungsfreiheit der EU erlaubt Liefern und Leisten aus DE heraus. Eine Niederlassung ist nicht Vergabe-Voraussetzung. (Ausnahme: einige nationale Nischen wie Sicherheitsdienstleistungen können eigene Erlaubnisse verlangen.)
- „Ich brauche einen Anwalt des Ziellandes für das Angebot." Nein für das Angebot, Ja für den Nachprüfungsstreit. Ein deutscher Rechtsanwalt reicht, um die EEE auszufuellen und formal richtig abzugeben. Erst wenn es zum Nachprüfungsverfahren vor einem auslaendischen Gericht kommt, brauchst du lokale Vertretung.
- „Ich kann in englischer Sprache abgeben."Nur bei manchen Oberschwellenverfahren explizit zulässig — und auch dann oft nur für Teile des Angebots. Pruefe das LV-Begleitdokument genau.
Zusammengefasst
Das EU-Vergaberecht ist harmonisiert — die lokalen Umsetzungs-Eigenarten sind es nicht. AT ist für deutsche Bieter unproblematisch, CH durch Sprache und Schwellen aber anders als EU, NL und FR verlangen ernsthafte Sprachpraesenz und staerkere formale Disziplin als man aus DE gewohnt ist.
Wer grenzüberschreitend bieten will, sollte in dieser Reihenfolge ausprobieren: AT → CH → NL → FR. AT wegen der niedrigen Einstiegshuerde, CH weil ein grosser Teil der DE-Wirtschaft dort ohnehin Geschaefte macht, NL als Sprachaufwands-Test (bevor du dich an das formal anspruchsvollere FR wagst).
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Quellen
- Europäische Kommission — Portal „Public Procurement in EU Countries"
- Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG), RIS Oesterreich
- Aanbestedingswet 2012, wetten.overheid.nl
- Code de la commande publique, legifrance.gouv.fr
- Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BoeB), admin.ch
- TED (ted.europa.eu), simap.ch, tenderned.nl, boamp.fr, ankoe.at
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